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Allmendland

Bürgergemeinde 
Mümliswil-Ramiswil

Allmendland

DSCN9956Grundsätzliches
Das Allmendland der Bürgergemeinde Mümliswil-Ramiswil soll nachhaltig bewirtschaftet werden und so den kommenden Generationen erhalten bleiben. Mit der Verpachtung des Allmendlandes soll die Grundlage von bäuerlichen Familienbetrieben die professionell geführt werden, verbessert werden. 

Bestand
Die Allmend der Bürgergemeinde Mümliswil-Ramiswil umfasst 13'855 Aaren Land und ist in Lose à 18 Aaren eingeteilt. Bis 1968 hatte jeder ortsanässige Bürger mit Haushalt das Recht auf Nutzung oder Weiterverpachtung von 18 Aaren Allmendland. Dieser Nutzen wurde im Jahre 1966 aufgehoben.


Zuteilung
Die Verteilung soll nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung aller Berechtigten erfolgen. Da die Haupterwerbsbetriebe stärker auf das landwirtschaftliche Einkommen angewiesen sind, werden diese bei der Pachtvergabe bevorzugt. Als Nebenerwerbsbetriebe gelten Betriebe, für deren Bewirtschaftung weniger als 0.75 Standardarbeitskräfte (SAK) benötigt werden. Bei der Pachtvergabe ist auf Verlangen des Bürgerrates die SAK-Berechnung des kant. Amtes für Landwirtschaft vorzuweisen.

Ausstand von Bürgerrats-Mitglieder
Personen, welche in der Sache persönlich befangen sein könnten (persönliches Interesse, Verwandtschaft etc.), treten in den Ausstand.

Anspruchsberechtigung und Kriterien bei der Vergabe von Allmendland ist im pdfAllmendreglement geregelt.

Veröffentlicht am: 06. Oktober 2016